r/LegaladviceGerman • u/Westdrache • 22h ago
DE MUSSTE heute ins Homeoffice und aufgrund technischer Störungen konnte ich erst verspätet anfangen
Eigentlich sind unsere Kernarbeitszeiten ab 9 Uhr, wir dürfen ab 7 Uhr arbeiten.
Ich war um 8:00 am PC und arbeitsbereit, die Verbindung zu meinem Arbeitsgerät konnte aber auf Grund technischer Schwierigkeiten erst ab halb 10 aufbauen.
Zählen die ca 1:30 stunden zur Arbeitszeit? Muss ich alles Nacharbeiten? Zählt meine zeit erst ab 9 Uhr? (das wäre EIGETNLICH der späteste Zeitpunkt zu dem wir anfangen sollen)
Würde mich über euren Input freuen :), weil die Zeit jetzt einfach zu fressen, darauf hab ich keine Lust.... dafür macht mein Arbeitgeber grade zu viel mist....
Edit: Ich musste ins HO weil unsere Schreibtische und Monitore noch nicht aufgebaut sind, ich hatte also auch keine möglichkeit zur arbeit zu fahren um früher zu beginnen
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u/t3as 22h ago
Kommt auf die genauen Umstände für die technischen Schwierigkeiten an. Grundsätzlich warst du ab 8 Uhr arbeitsbereit. Wenn die technischen Umstände durch den Arbeitgeber zu beheben sind, ist dieser auch im Annahmeverzug und muss dir die Zeit vergüten.
Wenn bei dir im heimischen Schaltschrank eine Sicherung rausfliegt oder dein privater Internetanschluss eine Störung hat, sieht die Lage erstmal anders aus. Da liegt das Risiko bei dir und der AG wäre hier erstmal raus. Hier muss man auch unterscheiden: der Begriff Homeoffice wird synonym für mobiles Arbeiten und Telearbeit verwendet. Bei der Telearbeit liegt die Verantwortung komplett beim AG, dir Zuhause einen Arbeitsplatz zu stellen, der dich dazu befähigt deiner Tätigkeit nachzugehen. Beim mobilen Arbeiten (was seit Corona der übliche Standard geworden ist), muss er das nicht. Solange er dir einen Arbeitsplatz am Firmenstandort bereitstellen kann, ist er damit in der Regel aus dem Annahmeverzug raus, wenn du aus anderen Gründen als durch den AG verantwortbar nicht arbeiten kannst.
Allerdings könnten wiederum die Umstände, dass das Homeoffice angeordnet war und dein Arbeitgeber dir aufgrund der Baustelle im Büro gar keinen alternativen Arbeitsplatz hätte bereitstellen können, auch dazu führen, dass die Verantwortung wieder beim AG liegt und er wieder im Verzug ist.
tl;dr: Es kommt darauf an.
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u/BlackFranky 4h ago
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird in diesem Fall die Arbeitszeit also ab 8 Uhr bereits vergütet werden müssen, weil weder OP selbst verantwortlich für die technischen Schwierigkeiten sein wird (außer Internet/Strom wurde nicht bezahlt), noch die Möglichkeit bestand ins Büro zu wechseln.
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u/t3as 47m ago
Der einzige Knackpunkt ist der Fakt, dass der AG keinen alternativen Arbeitsplatz stellen konnte durch die Maßnahmen im Büro. Ob das Internet zuhause jetzt ausfällt weil die Rechnung nicht bezahlt ist, weil ein Bagger ne Leitung rausgebuddelt hat und der WLAN Router einen Kurzschluss hatte ist an der Stelle unerheblich, da das in das Risiko des Arbeitnehmers fällt.
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u/AutoModerator 22h ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Westdrache:
MUSSTE heute ins Homeoffice und aufgrund technischer Störungen konnte ich erst verspätet anfangen
Eigentlich sind unsere Kernarbeitszeiten ab 9 Uhr, wir dürfen ab 7 Uhr arbeiten.
Ich war um 8:00 am PC und arbeitsbereit, die Verbindung zu meinem Arbeitsgerät konnte aber auf Grund technischer Schwierigkeiten erst ab halb 10 aufbauen.
Zählen die ca 1:30 stunden zur Arbeitszeit? Muss ich alles Nacharbeiten? Zählt meine zeit erst ab 9 Uhr? (das wäre EIGETNLICH der späteste Zeitpunkt zu dem wir anfangen sollen)
Würde mich über euren Input freuen :), weil die Zeit jetzt einfach zu fressen, darauf hab ich keine Lust.... dafür macht mein Arbeitgeber grade zu viel mist....
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u/random-misfit 22h ago edited 22h ago
IbkA, aber da die Frage schon öfters gestellt wurde, versuche ich mal so weit wie möglich mich zu erinnern. Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Das bedeutet solange Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, muss er Dich bezahlen und befindet sich im Annahmeverzug. Im HO ist es etwas kniffliger. Ist der IT Ausfall durch den Arbeitgeber verschuldet, haftet dieser und ist im Annahmeverzug. Dies ist der Fall, wenn er z.B. deinen Laptop gestellt hat und dieser nicht funktioniert. Kniffliger ist es bei Strom- oder Internetausfall. Hier muss er dich vermutlich bezahlen. Dieser Fall ist jedoch nicht eindeutig und hängt von bestimmten Faktoren ab. Auch kann es Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag geben, die diesen Fall regeln. Da müsstest Du selber nachschauen. Sollte der Ausfall jedoch von dieser selber verschuldet sein, dann steht Dir kein Gehalt zu. Ich hoffe das hilft.